Wir haben bereits in über 5.000 Fällen die Servicepauschale für Kunden zurückgeholt (Liste).
  

Die Anmeldung ist für folgende Anbieter möglich und dauert weniger als 1 Minute: A1, Drei, Bob, MTEL, RedBull Mobile, Salzburg AG, Kabelplus, LIWEST, ASAK.


Der erste Schritt ist die Aufforderung zur Rückzahlung an Ihren Anbieter. Wir verschicken für Sie per Einschreiben die Zahlungsaufforderung an Ihren Anbieter. Dieser Schritt ist jedenfalls durchzuführen, wenn Sie die Servicepauschale erstattet erhalten wollen. Für diesen ersten Schritt - die Aufforderung - müssen Sie uns jedenfalls nichts bezahlen. Ihr Anbieter muss die Kosten dafür tragen. Tut er das nicht, verzichten wir auf Kosten.

Hier ist eine Detailansicht unserer Erfahrungen/Ablauf für die größten Anbieter:
  1. Detailansicht Hutchison Drei Austria
  2. Detailansicht A1 Telekom Austria
  3. Detailansicht bob
Rechtliche Details finden Sie auf unserer Rechtsanwalts-Webseite.
Wenn Ihr Anbieter nach Erhalt der außergerichtlichen Aufforderung die Servicepauschale nicht freiwillig binnen 14 Tagen erstattet (oder wenn Sie mit der Gutschrift nicht zufrieden sind), können Sie uns in weiterer Folge mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragen. Das müssen Sie aber nicht. Wir klären Sie dann genau über die weiteren Möglichkeiten gesondert auf. Für Kunden, die sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können oder wollen, ist die Gutschrift ein gutes Ergebnis.

In der Regel erstatten die Anbieter die Servicepauschale aber nach Erhalt der Aufforderung (erhebliche Erstattung oder Gutschrift derzeit in 80% aller Fälle). Sie können sich dann in Ruhe überlegen, ob Sie weitermachen wollen. Die Erstattung/Gutschrift können Sie auf jeden Fall zur Gänze behalten. Sie verzichten dadurch auf keine darüberhinausgehenden Ansprüche. Sie müssen nichts davon abgeben. Wenn Sie zufrieden sind, ist die Sache damit erledigt. Die Kosten machen wir gegenüber Ihrem Anbieter geltend.
Für den ersten Schritt, die Aufforderung zur Rückzahlung an Ihren Anbieter, müssen Sie uns jedenfalls nichts bezahlen. Ihr Anbieter muss die Kosten dafür tragen. Tut er das nicht, verzichten wir auf Kosten. Derzeit schicken wir ca. 500 Aufforderungsschreiben pro Woche - und die Erstattungen erfolgen standardmäßig. Kleinere Anbieter bezahlen die Beträge binnen 14 Tagen zurück. Kunden erhalten von größeren Anbietern in fast allen Fällen eine Gutschrift (ohne, dass sie auf etwas verzichten oder etwas bezahlen müssen). Natürlich haben Sie Anspruch auf Bar-Rückzahlung (nicht "Gutschrift"). Sollten Sie mit der Gutschrift nicht zufrieden sein, können Sie uns wahlweise mit der gerichtlichen Durchsetzung beauftragen. Für Kunden, die sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können oder wollen, ist die Gutschrift aber eine gute Option.
Nein. Sie können wegen der Rückerstattung nicht gekündigt werden. Das ist bereits rechtskräftig entschieden (6 C 690/23y). Die drei größten Anbieter (A1, Magenta und Drei) haben auch bereits entsprechende Unterlassungserklärungen gegenüber dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) abgegeben, den ich diesbezüglich vertreten habe.